Ausbildung
Die dreijährige Ausbildung zur/zum MTLA mit insgesamt 4.400 Stunden Unterricht findet ganztägig in der dem Klinikum angeschlossenen Schule für medizinische Fachberufe statt. Den Ausbildungsabschluss bildet das Staatsexamen, welches von einem internen Prüfungsgremium unter Aufsicht der Gesundheitsbehörde abgenommen wird.
Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung gliedert sich in den praktischen und den theoretischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung.
Der praktische Unterricht erfolgt blockweise für Teilgruppen in den Schullaboren. Der theoretische Unterricht findet für alle Teilnehmenden eines Lehrgangs gemeinsam in den Klassenräumen statt.
Der praktische Unterricht in den vier modern eingerichteten Schullaboratorien hat in der gesamten Ausbildung einen besonderen Stellenwert.
Eindrücke aus dem praktischen Unterricht
Zu Beginn der Ausbildung werden in einem Einführungspraktikum grundlegende Arbeitstechniken vermittelt, wie z. B. der Umgang mit dem Mikroskop, das Wiegen und Messen von Substanzen und Lösungen, die besonderen Anforderungen bei der Arbeit mit Gefahrenstoffen. Im weiteren Verlauf findet eine zunehmende Spezialisierung in den Schwerpunktfachbereichen statt.
Der begleitende theoretische Unterricht sowohl in den Schwerpunktfächern als auch in medizinischen Grundlagenfächern rundet die Ausbildung ab.
Die praktische Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr ermöglicht die Anwendung aller erlernten Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Laborpraxis. Sie erfolgt in einem fünfmonatigen Block unter Aufsicht erfahrener Fachkräfte und wird durch das Lehrerteam begleitet. Für die praktische Ausbildung stehen die dem Uniklinikum Essen angeschlossenen Routine- und Forschungslaboratorien sowie externe Laboratorien zur Verfügung.
In die Ausbildung ist außerdem ein gesetzlich vorgeschriebenes sechswöchiges Krankenpflegepraktikum integriert.
Zwischenprüfung
Am Ende des ersten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt, mit der ein Teil der Grundlagenfächer abgeschlossen wird.
Examen
Das Staatsexamen wird vor einem Prüfungsgremium der Schule unter Vorsitz eines Vertreters des örtlichen Gesundheitsamtes abgelegt und beinhaltet jeweils einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Prüfungsblock.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung erfolgt nach den Regelungen des TVA-L Gesundheit in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtliche Grundlagen
Die Ausbildung basiert auf der Grundlage des MTA-Gesetzes vom 02.08.1993 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordunung für technische Assistenten in der Medizin vom 25.04.1994.