Häusliche Krankenpflege
Die Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitgliedes übernehmen Angehörige zunächst in der gewohnten häuslichen Umgebung. Je nach Dauer und Umfang der Pflege kann Unterstützung durch ambulante Pflegekräfte erforderlich werden. Verschiedene Variationen sind möglich:
Pflege durch die Angehörigen
- Wenn ein Angehöriger oder eine nicht berufsmäßig tätige Pflegekraft den Patienten pflegt, erhält der Patient ein monatliches Pflegegeld je nach Pflegestufe.
Pflege durch ambulanten Pflegedienst
- Wenn ein Pflegedienst den Patienten zu Hause versorgt, erhält der Patient die sogenannte Pflegesachleistung. Der Pflegedienst rechnet monatlich je nach Pflegestufe mit der Pflegekasse ab.
Kombination Angehörige und Pflegedienst
- Pflegesachleistung und Pflegegeld können kombiniert werden. Das heißt, Pflegedienst und Angehörige pflegen und erhalten anteilig Leistungen der Pflegekasse.
Tages- und Nachtpflege
- Tages- oder Nachtpflege meint, dass Pflegebedürftige nur zu einer Tageshälfte in einer stationären Einrichtung betreut werden und ansonsten ambulant zu Hause gepflegt werden.
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