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30.11.2021
Änderung der Besuchsregeln

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Corona-Infektionsgeschehens werden die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen an den Standorten Universitätsklinikum, St. Josef Krankenhaus Werden und Herzchirurgie Huttrop ab Dienstag, 30. November 2021, geändert.

 

Es gilt für die genannten Einrichtungen der Universitätsmedizin Essen ein generelles Besuchsverbot für die ersten sechs Tage. Ab dem siebten Tag kann von einer Person ein Besuch mit einer Dauer von maximal eine Stunde erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass jeweils ein Besucher in einem Zimmer sein darf. Für Besuche wird ein Besucherausweis benötigt. Für diesen Besucherausweis benötigen Sie 2G plus, also: Einen vollständigen Impfschutz bzw. die Genesung von einer COVID-Infektion und einen höchstens 24 Stunden alten negativen PCR-Test. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus. Einen Besucherausweis erhalten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung in unserem Besucherzentrum (Öffnungszeiten von 14 Uhr bis 17.40 Uhr).

 

An der Ruhrlandklinik der Universitätsmedizin Essen gilt seit Mittwoch, 24. November 2021, ein generelles Besuchsverbot.

 

Weitere Informationen: uk-essen.de