Elternzeit


Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) finden Sie alle Regelungen zur Elternzeit.
 

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen und wann muss ich sie beantragen?

Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und beträgt maximal 3 Jahre. Die 3 Jahre Elternzeit zählen jedoch ab der Geburt des Kindes, d.h. eigentlich sind es nach der Mutterschutzfrist noch 2 Jahre und 10 Monate

Die Inanspruchnahme der Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Antrag ist mit der Erklärung zu verbinden, für welche Zeit innerhalb von 2 Jahren die Elternzeit beantragt wird.

Eine Woche nach der Geburt muss dann die Elternzeit im Detail beim Arbeitgeber beantragt werden.

Elternzeit/Familienwegweiser

In welchen Zeiträumen kann ich Elternzeit nehmen?

Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Die Elternzeit darf insgesamt auf bis zu drei Zeitabschnitte verteilt werden.

Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann mit Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Einen solchen Antrag stellen Sie schriftlich bereits vor Ablauf des 3. Lebensjahres Ihres Kindes beim Arbeitgeber.


Weiterführende Informationen:

Darf ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Sie dürfen bis zu 30 Wochenstunden während der Elternzeit arbeiten. Das Entgelt wird auf das Elterngeld angerechnet.

Sie dürfen auch mit Genehmigung Ihres Arbeitgebers während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.

Eltern, deren Kinder ab dem 01.09.2021 geboren werden, dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Mehr erfahren Sie unter Was ändert sich beim Elterngeld ab 01.09.2021?

Wie kann ich während der Elternzeit Kontakt halten zum Universitätsklinikum?

In manchen Abteilungen und Stationen besteht eine aktive Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen während der Elternzeit.

Wo das nicht der Fall ist, kann eine Patenschaft helfen. Die Idee der Patenschaft ist: Eine Kollegin oder ein Kollege hält während der familienbedingten Auszeit, die länger als 6 Monate dauert, Kontakt zu Ihnen, wenn Sie das wünschen.

Sie werden über alles Wissenswerte aus Ihrem Bereich, Ihrer Abteilung und aus dem Universitätsklinikum Essen allgemein informiert. Sie erhalten Einladungen, z. B. zu Personalversammlungen und zum Betriebsfest. So können Sie sich zeitnah über Änderungen und Neuerungen auf dem Laufenden halten.

Kann ich während der Elternzeit auch den Newsletter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten?

Wenn Sie während der Elternzeit die wöchentlich im UK Essen erscheinenden Newsletter erhalten möchten, senden Sie eine E-Mail mit dem Stichwort 'Newsletter' und Ihrer E-Mail-Adresse an: gleichstellungsbuero@uk-essen.de.

Was muss ich bei der Krankenversicherung während der Elternzeit beachten?

Bei der Krankenversicherung während der Elternzeit muss unterschieden werden in

  • Pflichtversicherte in gesetzlichen Krankenversicherungen
  • Familienversicherte in Krankenversicherungen
  • Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte
  • Privat Krankenversicherte

Ausführliche Erklärungen finden Sie im Leitfaden für Gespräche zu Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit.

Das Wichtigste zur Krankenversicherung kurz zusammengefasst:

  • Eltern in Elternzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben beitragsfrei versichert.
  • Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung entfällt.
  • Es ist kein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die Familienkrankenversicherung möglich.
  • Das Kind wird bei einem der Elternteile krankenversichert.

TIPP: Klären Sie Fragen zur Krankenversicherung während der Elternzeit rechtzeitig mit ihrer Krankenkasse.

Was muss ich beachten, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

Tritt während der Elternzeit erneut eine Schwangerschaft ein, müssen Sie Ihren Arbeitgeber sofort informieren.

Gemäß § 16 Absatz 3 BEEG kann die Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutzfristen auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers beendet werden. Die Arbeitnehmerin muss dies dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Die Mitteilung muss noch vor der erneuten Mutterschutzfrist des weiteren Kindes erfolgen, also mind. 6 Wochen vor Entbindung des nächsten Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der nicht in Anspruch genommene Anteil an Elternzeit übertragen werden.

Arbeiten Sie in der Elternzeit Teilzeit und werden schwanger, so findet das Mutterschutzgesetz Anwendung.

 

Was geschieht, wenn ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe und dieser während der Elternzeit ausläuft?

Befristete Verträge verlängern sich durch die Elternzeit in der Regel nicht.  Ausnahmen gelten für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG).

 

Befristet abgeschlossene Arbeitsverträge verlängern sich gemäß § 2 Abs. 5 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) im Einvernehmen mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter um die Zeit der Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in dem Umfang, in dem eine Beschäftigung nicht erfolgt ist.