Hilfen und Unterstützungen bei Frühgeburten


Als „Frühchen“ werden Kinder bezeichnet, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren werden. Häufig ist die erste Zeit sehr aufregend, da oft ein Aufenthalt auf der Frühgeborenenstation notwendig ist. Dies ist für die ganze Familie eine aufwühlende und belastende Situation, weshalb verschiedene Entlastungsregelungen und finanzielle Unterstützungen für Eltern von frühgeborenen Babys geschaffen wurden.

 

Hilfe und Beratung

  • Eltern-Hotline des Bundesverbands Das frühgeborene Kind: 0800 - 875 877 0
    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und
    Mittwoch von 16 Uhr bis 19 Uhr
  • Elterntelefon der Nummer gegen Kummer: 0800 - 111 0 550
    Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr und
    Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr

Die Beratungsangebote sind bundesweit anonym, kostenlos und vertraulich.

 

Mutterschutz

Normalerweise beginnt der Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt (= insg. 14 Wochen).

Wenn Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt:
Die Mutterschutzfrist dauert trotzdem 14 Wochen. Sie endet dann nicht 8 Wochen nach der Geburt, sondern so viele Tage später wie Ihr Kind vor dem errechneten Termin geboren wurde.

Wenn Ihr Kind eine medizinische Frühgeburt ist:
Die Mutterschutzfrist endet dann erst 12 Wochen nach der Geburt.
Dies müssen Sie der Krankenkasse mitteilen. Dazu müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, aus welchem hervorgeht, dass:

  • Ihr Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm gewogen hat oder
  • seine Reifezeichen noch nicht voll ausgebildet sind.

Dazu werden zudem die Tage gezählt, die Ihr Kind vor dem errechneten Termin geboren wurde. Die Mutterschutzfrist dauert demnach längstens 18 Wochen.

 

Mutterschaftsleistungen und Elterngeld

Dadurch, dass sich die Mutterschutzfrist bei Frühgeburten verlängert, verlängert sich auch der damit verbundene Bezug von Mutterschaftsleistungen. Die Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet.

Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren ab 09/2021 dauerhaft mehr Rücksicht:

  • Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld,
  • Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate,
  • bei 12 Wochen drei und
  • bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate Elterngeld.

So erhalten Eltern die Zeit, Ruhe und Sicherheit, die sie in ihrer besonderen Situation brauchen.

 

Anmeldung der Elternzeit

Ihre Elternzeit müssen Sie bei Ihrem Personalbetreuer spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anmelden. Hier gelangen Sie zum Antrag des UK Essen: Antrag Elternzeit oder Teilzeit während der Elternzeit (internes Dokument). 

Im Falle einer Frühgeburt ist auch eine kürzere Frist möglich. Dies gilt auch bei einer vorzeitigen Geburt, die keine medizinisch attestierte Frühgeburt ist.
Da es auf die Umstände des einzelnen Falls ankommt, sind auch die Fristen für den Vater in solchen Fällen ggf. unterschiedlich.
Wenn ihr Kind noch vor Beginn der 7-Wochen-Frist auf die Welt kommt, sollten Sie Ihrem Personalbetreuer und Ihrem Vorgesetzten schnellstmöglich darüber Bescheid geben, dass Sie Elternzeit nehmen möchten und klären, ab wann die Elternzeit beginnen kann.

 

Finanzielle Hilfen Ihrer Krankenkasse

Für folgende Unterstützungen können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme beantragen:

  • Fahrtkosten zum Besuch Ihres Kindes im Krankenhaus
  • Haushaltshilfe oder Tagesmutter, wenn Ihr anderes Kind während der Zeit
  • Ihres Krankenhausaufenthaltes betreut werden muss
  • Familienentlastender Dienst
  • Häusliche Kinderkrankenpflege
  • Häusliche Pflegehilfe
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Therapiekosten
  • Pflegegeld

Beim Bundesverband Das frühgeborene Kind finden Sie Musteranträge für die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

 

Frühförderung

Zur Unterstützung der Entwicklung Ihrer Kinder bei einer Frühgeburt, können pädagogische und therapeutische Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Diese sogenannte Frühförderung wird angeboten von interdisziplinären Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren.
Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten der Frühförderung in Ihrem Ort erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Jugendamt. 

 

Weitere Informationen und hilfreiche Adressen:

 

Quelle:

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/fruehgeborene