Infos für Alleinerziehende


Mit 1,6 Millionen ist fast jede fünfte Familie in Deutschland eine Einelternfamilie. Rund 2,2 Millionen Kinder unter 18 Jahren leben bei einem alleinerziehenden Elternteil, davon 90 Prozent bei ihren Müttern. Zudem werden derzeit etwa 300.000 Personen pro Jahr alleinerziehend.

Für Alleinerziehende ist die Herausforderung, Familie und Beruf miteinander zu verbinden, besonders groß. Um Sie darin zu unterstützen, gibt es viele finanzielle und beraterische Unterstützungsmöglichkeiten, über die hier ein Überblick verschafft werden soll.

Für ein persönliches Beratungsgespräch steht Ihnen das MitarbeiterServiceBüro zur Verfügung.

 

 

Welche Familienleistungen stehen mir zu?

Mit folgendem Infotool des Bundesfamilienministeriums können Sie sich mit wenigen Angaben informieren, welche Familienleistungen für Sie konkret in Frage kommen:
https://www.infotool-familie.de/

Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums gibt einen Überblick über alle Familienleistungen und die gesetzlichen Regelungen.
https://familienportal.de/

Wer unterstützt mich beim Unterhalt?

Eltern sind ihren Kindern gegenüber grundsätzlich unterhaltspflichtig bis zu deren abgeschlossener Berufsausbildung. Das Elternteil, das mit den Kindern zusammenlebt, erfüllt diese Pflicht durch die Erziehung der Kinder. Der andere Elternteil hingegen ist barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhalts ist abhängig von dem Einkommen des Elternteils, und dem Alter des Kindes.
Es gilt die Düsseldorfer Tabelle: https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Für die Feststellung des Unterhaltsanspruchs hilft das Jugendamt. Es ist möglich, eine Beistandschaft einzurichten. So hilft die Beistandschaft beispielsweise bei der die Geltendmachung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche eines Kindes.
https://www.vamv.de/positionen/themen/kindschaftsrecht/beistandschaft/

Verweigert der oder die Unterhaltspflichtige die Zahlung oder ist eine Vaterschaft noch nicht festgestellt, kann der Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Was muss ich beim Elterngeld beachten?

Elterngeld und das ElterngeldPlus ist eine Familienleistung für alle Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten (ab 09/2021: 32 Std. pro Woche). Kind und Elternteil müssen dabei im selben Haushalt leben.

Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Basiselterngeld  bekommen, wenn sie vor Geburt des Kindes erwerbstätig waren und nicht mit einer anderen volljährigen Person zusammenleben.
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und welches dann wegfällt.

Das Elterngeld gibt es in zwei Varianten: „Basiselterngeld“ und „ElterngeldPlus“.  Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren wollen. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmmonat= zwei ElterngeldPlus-Monate.

Alleinerziehende können außerdem weitere 4 Monate ElterngeldPlus erhalten. Voraussetzung ist, dass sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten (ab 09/2021: 24-32 Std. pro Woche).
Zudem darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen.
Weitere Informationen gibt es unter www.bmfsfj.de

Die Höhe des Elterngeldes kann hier berechnet werden:
www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner


Der Antrag auf Elterngeld muss bis zum 3. Lebensmonat des Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Diese kann hier gesucht werden: https://www.mkffi.nrw/elterngeldstellen

Welche steuerliche Entlastungen bekomme ich?

Freibeträge für Kinder:
Alleinerziehende können beim Finanzamt die Übertragung des halben Kinderfreibetrages vom anderen Elternteil beantragen, sollte dieser weniger als 75 Prozent des Unterhaltes zahlen.
Kinderbetreuungskosten:
Eltern können Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren  steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt erkennt bis zu zwei Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten für Kita oder Tagesmutter an, maximal bis zu 4000 Euro im Jahr.
Steuerklasse II:
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Wenn ein Elternteil mit Kind alleine wohnt, gilt Steuerklasse II. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt dann 1.908 Euro im Jahr.  Ab dem zweiten Kind erhöht er sich um jeweils 240 Euro pro weiteres Kind.
Steuerklasse V:
Viele getrennt lebende Frauen, die noch verheiratet sind, bleiben in der Steuerklasse V. Während des Zusammenlebens mit dem Ehepartner kann dies durchaus ein steuerlicher Vorteil gewesen sein, dies ist aber ab der Trennung nicht mehr der Fall. Alleinerziehende sollten mit dem Zeitpunkt der Trennung
sofort beim Finanzamt die getrennte steuerliche Veranlagung beantragen.
Das ist deshalb wichtig, weil sich alle Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel das Elterngeld am Nettoeinkommen orientieren und entsprechend deutlich niedriger ausfallen, wenn aufgrund der Einstufung in die Steuerklasse V das Nettoeinkommen sehr niedrig ist.

Was muss beim Kindergeld beachtet werden?

Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland, da es diese direkt erreicht und finanziell entlastet. 
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt:

Es beträgt derzeit

  • für das erste und zweite Kind monatlich 219€,
  • für das dritte Kind monatlich 225€,
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 250€.


 
Bei getrennt lebenden Eltern gilt der „Halbteilungsgrundsatz“: Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erhält das volle Kindergeld. Der andere Elternteil darf jedoch seine Hälfte des Kindergeldes von der Unterhaltszahlung an das Kind abziehen.

Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern zunächst automatisch das Kindergeld. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern das ausgezahlte Kindergeld günstiger ist oder die Freibeträge für Kinder. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden.
Weitere Informationen finden sich auf der Seite www.familienportal.de

Welche Transferleistungen kann ich bekommen?

Den Kinderzuschlag können einkommensschwache Eltern erhalten (es darf aber kein Anspruch auf ALG II bestehen), die mit ihren unter 25-jährigen Kindern in einem Haushalt leben.
Besteht ein Anspruch auf Kinderzuschlag, wird auch das Bildungspaket gewährt.
Weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des www.bmfsfj.de
Mit dem Kinderzuschlagchecks des Bundesfamilienministeriums kann geprüft werden, ob Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.
https://familienportal.de/familienportal/meta/kiz
Zuständig ist die Familienkasse der Arbeitsagentur.

Bildungs- und Teilhabeleistungen
Leistungen für Bildung und Teilhabe können gewährt werden wenn staatlichen Leistungen, wie  Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen werden.
Mit Bildungs- und Teilhabeleistungen können Kinder aus einkommensschwachen Familien Angebote in Schule und Freizeit nutzen, die sich die Familie ansonsten nicht leisten könnte,
wie die Teilnahme an Schul- und Kitaausflügen, die Teilnahme an Sport- oder Musikangeboten oder Nachhilfe-Unterricht.
Weitere Informationen sind verfügbar unter www.familienportal.de

Kann ich eine Kur beantragen?

Manchmal kann der Alltag als alleinerziehender Elternteil  besonders herausfordernd sein. Deswegen können Mütter oder Väter eine Vorsorge-Kur in Anspruch nehmen.
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es muss ein Eigenanteil von zehn Euro pro Kalendertag geleistet werden. Wer diesen Eigenanteil nicht tragen kann, kann eine Finanzierung über das Müttergenesungswerk beantragen.
www.muettergenesungswerk.de

Was muss ich beim Sorgerecht beachten?

Sorgerecht
Haben Eltern die gemeinsame Sorge für ihr Kind, müssen sie diese auch  in gegenseitigem Einvernehmen ausüben und versuchen, sich bei Meinungsverschiedenheiten zu einigen. Hat ein Elternteil die alleinige Sorge für das Kind, kann er alle Entscheidungen allein treffen.
Leben die Eltern getrennt, gliedert sich die gemeinsame Sorge in zwei Bereiche auf: In Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung und in Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, wie Operationen, die Wahl der Schule, etc. müssen die Eltern weiterhin einvernehmliche Entscheidungen treffen. Über die Entscheidungen des täglichen Lebens entscheidet  der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, dann allein.

Trennungs- und Scheidungsberatung
Eine Trennung ist für Eltern und ihre Kinder eine schwierige Phase, in der das Leben aller Beteiligten neu geordnet werden muss. Den Eltern kommt hierbei eine große Verantwortung zu. Deswegen haben Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 SGB VIII). Die Eltern werden dabei unter der altersgemäßen Beteiligung des betroffenen Kindes bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge unterstützt.

Umgangsrecht
Ein Kind hat ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Beide Elternteile haben das Recht (und die Pflicht) zum Umgang mit dem Kind.
Voraussetzung dabei ist, dass das Wohl des Kindes gesichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Umgangskontakte in einer Erziehungsberatungsstelle begleitet werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich an den örtlichen Allgemeinen Sozialen Dienst zu wenden. 
Erziehungsberatungsstellen können auf der Internetpräsenz www.dajeb.de recherchiert werden.

Wie kann ich mich mit anderen alleinerziehenden Müttern und Vätern vernetzen?

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter in NRW (VAMV NRW) stellt eine Online-Plattform zur Vernetzung zur Verfügung. Dort können die Alleinerziehenden auswählen, über welche Themen Sie sich austauschen wollen und über welche sozialen Medien der Kontakt stattfinden soll.
www.vamv-nrw.de/vor-Ort

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Ausführlich können weitere Informationen nachgelesen werden unter in der Publikation „Alleinerziehend - Tipps und Informationen“ vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter  e.V.(VAMV).

Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband Nordrhein-Westfalen
www.vamv-nrw.de

Ein Internetportal vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit allen Informationen für Familien; wie Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit und Kinderbetreuung,
https://familienportal.de/

Eine ebenso umfangreiche Internetseite für Familien (und auch für Alleinerziehende) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.familien-wegweiser.de
Eine Broschüre zum Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/der-unterhaltsvorschuss/73764