Elterngeld


Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.

Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) finden Sie alle Regelungen zum Elterngeld.

 

Was ändert sich beim Elterngeld für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren werden?

Mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie, zusätzliche Frühchen-Monate!

 

Die Höhe des Elterngeldes kann hier berechnet werden:
www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner

 

 

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Elterngeld bekommen?

Sie können unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder höchstens 30 Stunden pro Woche (ab 09/2021: 32 Std. pro Woche).
  • Sie leben in Deutschland.
Was ist Basiselterngeld?

Basiselterngeld kann für bis zu 12 Lebensmonate ausgezahlt werden. Wenn Sie beide Elterngeld beantragen und einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man „Partnermonate“.
Diese Partnermonate können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind.
Die insgesamt 14 Monate können Sie nach Ihren Wünschen untereinander aufteilen. Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beantragen.
Allerdings muss jeder von Ihnen mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate beantragen.
Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet:

  • In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.
  • In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.

Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt.

Was ist ElterngeldPlus?

Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Sie als Basiselterngeld theoretisch bekommen würden, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen hätten. Diese Grenze nennt man "Deckelungsbetrag". Dafür können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
Wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld. Sie können sich also beispielsweise für ElterngeldPlus entscheiden, um den Zeitraum zu verlängern, in dem Sie Elterngeld bekommen. Ihr Elterngeld wird dann insgesamt nicht weniger, sondern nur auf einen längeren Zeitraum verteilt.
ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt Einkommen haben - zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten. Dann kann es sein, dass das ElterngeldPlus genauso hoch ist wie das Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus hat zum Ziel, dass beide Elternteile sich die Sorgearbeit aufteilen.
Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Das ist nur in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten möglich. Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche (ab 09/2021: 24-32 Std. pro Woche). Es ist nicht nötig, dass Sie in jeder einzelnen Woche genau 25 bis 30 Stunden arbeiten (ab 09/2021: 24-32 Std. pro Woche). Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden Sie im Monat durchschnittlich arbeiten. Den Partnerschaftsbonus können Sie auch erhalten, wenn Sie Ihr Kind getrennt erziehen.
Falls Sie alleinerziehend sind, genügt es, wenn nur Sie für 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten (ab 09/2021: 24-32 Std. pro Woche).

Der Partnerschaftsbonus wird ab 01.09.2021 zudem flexibler:

Während Eltern diesen bisher 4 Monate am Stück beziehen mussten, kann er demnächst zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung. Und wer in einzelnen Monaten nicht auf die nötigen Arbeitsstunden kommt oder mehr arbeiten muss, braucht nicht – wie bisher - um den gesamten Partnerschaftsbonus zu bangen. So haben Eltern eine echte Chance auf vier zusätzliche Monate gemeinsamer Zeit, die sie nutzen können, um ein partnerschaftliches Vereinbarkeitsmodell auszuprobieren – auch für spätere Zeiten im Familienleben. Den Partnerschaftsbonus können auch Alleinerziehende bekommen. -> Quelle und Beispiele .

Wo beantrage ich Elterngeld?

In Nordrhein-Westfalen sind die Elterngeldstellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Sie beraten Sie auch zu allen individuellen Fragen zur Elternzeit.


Weiterführende Informationen: