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Sprechstunde für Schmerztherapie


 

Es besteht eine enge Kooperation mit der Einrichtung für interdisziplinäre Schmerztherapie der Abteilungen Klinik für Neurologie und die Abteilung für Anästhesie. Unterstützt von schmerztherapeutisch geschulten Psychologen und Physiotherapeuten sowie der Möglichkeit der konsiliarischen Mitbetreuung sämtlicher Disziplinen des Klinikums können Patienten mit allen Schmerzformen behandelt werden. Über den ambulanten und konsiliarischen Rahmen hinaus besteht die Möglichkeit der stationären Behandlung oder Diagnostik. Durch die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit, regelmäßige Teambesprechungen und Falldiskussionen können multimodale Behandlungskonzepte unter Beteiligung aller Fachdisziplinen umgesetzt werden. Es stehen alle medikamentösen, invasiven sowie psychologischen und psychotherapeutischen Verfahren zur Verfügung.

 

 

Tumorschmerztherapie


In allen Phasen einer Tumorerkrankung muß die Behandlung des Schmerzes integraler Bestandteil der Tumortherapie sein. Tumorpatienten mit chronischen Schmerzen werden in ihrer körperlichen Aktivität gehemmt, durch die Beeinträchtigung von Schlaf und Appetit weiter geschwächt und leiden unter den psychologischen und sozialen Folgen des Schmerzes. Der Patient und seine Angehörigen müssen durch den behandelnden Arzt über die Möglichkeit einer einfachen, sicheren und nahezu immer effektiven Schmerztherapie aufgeklärt werden. Der Patient hat ein Recht auf eine adäquate Behandlung seiner Schmerzen.


In der Behandlung von tumorbedingten Schmerzen kommen vorrangig alle Verfahren der kausalen Tumortherapie einzeln oder in Kombination zur Anwendung. Der Einsatz chirurgischer, medizinisch-onkologischer und radiotherapeutischer Verfahren kann hierbei sowohl in kurativer als auch in palliativer Intention erfolgen. Die Einleitung einer medikamentösen Schmerztherapie darf sich hierdurch jedoch nicht verzögern.


Das Ziel der medikamentösen Tumorschmerztherapie ist nach Möglichkeit eine nicht invasive und an den dynamischen Krankheitsverlauf stets angepaßte Behandlung. Invasive anästhesiologische Verfahren und destruierende neurochirurgische Behandlungsmaßnahmen sind nur bei Versagen der lege artis durchgeführten systemischen medikamentösen Behandlung indiziert. Durch eine orale medikamentöse Schmerztherapie läßt sich nach weltweiten Erfahrungen bei weit über 90% der Patienten eine ausreichende Schmerzfreiheit erzielen. Die Notwendigkeit des Einsatzes invasiver Therapieverfahren konnte in den letzten Jahren deutlich gesenkt werden.