Die gesetzliche Grundlage der Gleichstellungsbeauftragten ist das Landesgleichstellungsgesetz NRW. Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte hat eine Unterstützungs-, Mitwirkungs- und Kontrollfunktion und ist frühzeitig an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt beratend an allen Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen teil.

 

Gleichstellungsbeauftragte Universitätsklinikum Essen

n.N.

Kontakt: Telefon 0201 723 4177 oder gleichstellungsbuero@uk-essen.de

 

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Universitätsklinkum

Louisa Stratmann

Kontakt: Telefon 0201 723 1317 oder louisa.stratmann@uk-essen.de

 

Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät

 

Gleichstellungsbeauftragte der Universität Duisburg-Essen