Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein Westfalen, das sogenannte LandesGleichstellungsGesetz (LGG), das am 9. November 1999 in Kraft getreten ist.
Die Novellierung des LGG wurde am 15.12.2016 im Landtag verabschiedet.
Das neue LGG: Landesgleichstellungsgesetz NRW
Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wie es im Grundgesetz der BRD Artikel 3, Absatz 2 verankert ist:
'Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.'
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Gleichstellung an NRW Hochschulen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Chancengleichheit für Frauen und Männer
Bundesministerium der Justiz und des Verbraucherschutzes
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Ministerium des Innern NRW