Landesgleichstellungsgesetz


Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein Westfalen, das sogenannte LandesGleichstellungsGesetz (LGG), das am 9. November 1999 in Kraft getreten ist.

Die Novellierung des LGG wurde am 15.12.2016 im Landtag verabschiedet.

Das neue LGG: Landesgleichstellungsgesetz NRW

 

Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wie es im Grundgesetz der BRD Artikel 3, Absatz 2 verankert ist:

'Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.'

 

Die Mütter des Grundgesetzes

 

 

 

Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW

Gleichstellung an NRW Hochschulen

 

 

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Chancengleichheit für Frauen und Männer

Öffentlicher Dienst

 

 

 

Bundesministerium der Justiz und des Verbraucherschutzes

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

 

 

Ministerium des Innern NRW

Landesgleichstellungsgesetz