04.03.2008
Tierschutz ethische Pflicht

Wissenschaftliche Forschung kommt ohne den Einsatz von Tieren wie Mäusen bislang nicht aus. Insbesondere in der Medizin helfen Experimente an Tieren, fortschrittliche Therapien zu entwickeln und Nebenwirkungen bei Patienten zu reduzieren. Was dem kranken Menschen dient, kann für Labortiere jedoch mit Belastungen verbunden sein. In ihrem Sinne besteht daher die ethische Pflicht, die Zahl der Versuchstiere und deren Belastungen so gering wie möglich zu halten.

 

Um Fragen zum Tierschutz geht es daher auch auf dem diesjährigen 15. Informationstreffen der Tierschutzbeauftragten aus ganz Nordrhein-Westfalen. Hierzu hat der Leiter des Zentralen Tierlaboratorium des UK Essen PD Dr. Gero Hilken am 6. März ab 9:30 Uhr in die Institutsgruppe I eingeladen.

 

Tierschützer, mit Tierversuchen befasste Vertreter von Behörden und Tierschutzkommissionen, Tierexperimentatoren, sowie Tierschutzbeauftragte aus verschiedenen Forschungseinrichtungen diskutieren dort u.a. über aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht. Die Vorträge reichen dabei von ?Fortbildung von Tierexperimentatoren - freiwillig oder verpflichtend?? über ?Fortschritte in der Tumortherapie durch Tierversuche? bis hin zu ?Schmerzen - Belastungen - Kriterien für den Abbruch von Tierexperimenten?.

 

 

Nähere Informationen: PD Dr. Gero Hilken, Leiter des Zentralen Tierlaboratorium, Universitätsklinikum Essen, Tel.: 02 01 / 7 23 -  46 55, gero.hilken@uk-essen.de.