05.11.2020
Besuch im Schuhkarton

Päckchenaktion der Universitätsmedizin Essen startet wieder

Die Universitätsmedizin Essen startet erneut ihre Aktion „Besuch im Schuhkarton“. Angehörige und Freunde, die ihre Liebsten derzeit wegen des erneuten Corona-Besuchsverbots nicht persönlich sehen können, sind wieder eingeladen, kleine Päckchen (ca. 40 x 30 x 13 cm) zusammenzustellen. Nach 24-stündiger Quarantäne werden diese an die Patientinnen und Patienten verteilt.

Profitieren können Patientinnen und Patienten an allen Standorten: Universitätsklinikum, Ruhrlandklinik, St. Josef Krankenhaus und Herzchirurgie Huttrop.

Die Abgabe der Pakete findet ausschließlich vor dem Institut für PatientenErleben (IPE) und nur nach vorheriger Terminabsprache unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen statt.

Bei Interesse und für weitere Informationen melden Sie sich gerne unter

·         der Telefonnummer 0201/7238189 (Montag bis Freitag 08:30 bis 16:00 Uhr) oder per E-Mail: patientenerleben@uk-essen.de.

Die Aktion beginnt am Dienstag, 10. November 2020 und läuft während der Corona-bedingten Besuchseinschränkungen.

Die Päckchen müssen gut lesbar mit folgenden Informationen versehen sein:

·         Vor- und Nachname der Patientin/des Patienten

·         Geburtsdatum der Patientin/des Patienten

·         Klinik, in der sie/er behandelt wird

Als Inhalt sind beispielsweise denkbar:

·         Zeitschriften / Bücher

·         kuschelige Socken

·         Fotos, Briefe, Grußkarten

·         Schokolade oder andere (haltbare) Leckereien

Hinweise:

Wir bitten um Verständnis, dass aus hygienischen Gründen keine Pakete an Intensivpatientinnen und -patienten verteilt werden können.

Die Päckchen dürfen keinen Alkohol und keine gefährlichen oder zerbrechlichen Gegenstände beinhalten. Wertgegenstände wie Bargeld, Handys, Tabletts oder Schmuck sind ebenfalls unzulässig. Außerdem müssen die Päckchen ordnungsgemäß verschlossen sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Pakete oder des Inhalts keine Haftung übernommen werden kann, mit Ausnahme vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns der Mitarbeitenden der einzelnen Standorte.