14.07.2020
Gentest vor Chemotherapie erhöht Patientensicherheit in der Universitätsmedizin Essen

Mit einem besonderen Gentest am Institut für Pharmakogenetik des Universitätsklinikums Essen wird jetzt festgestellt, ob bei Patientinnen und Patienten der Universitätsmedizin Essen eine genetisch bedingte Unverträglichkeit von bestimmten Medikamenten der Chemotherapie vorliegt. Damit wird vermieden, dass es bei diesen Krebserkrankten in der Therapie zu Nebenwirkungen kommt, zu denen auch der komplette Ausfall des Immunsystems gehören kann. „Mit der Implementierung dieses Gentests kommen wir unserem Ziel einer personalisierten Medizin im Smart Hospital einen weiteren Schritt näher. Wir können mit dem Gentest, für den lediglich eine einmalige Blutentnahme notwendig ist, zwar nicht alle Risiken ausschließen, aber wir können diejenigen Patienten identifizieren, die besonders gefährdet sind“, erklärt Prof. Dr. Winfried Siffert, Direktor des Instituts für Pharmakogenetik der Universitätsmedizin Essen.

Capecitabin und 5-Fluorouracil (5-FU) gehören zu den am häufigsten eingesetzten Medikamenten in der Chemotherapie. Sie werden vor allem bei Patienten mit Darmkrebs und mit metastasierten Mammakarzinom eingesetzt. Damit diese Medikamente nicht toxisch werden, müssen sie durch körpereigene Enzyme abgebaut werden. Manche Menschen tragen Genvarianten in sich, die dazu führen, dass genau dieser Medikamentenabbau nicht effizient erfolgt. Bei ihnen löst die Therapie deshalb teilweise massive Nebenwirkungen aus. Durch die besondere genetische Diagnostik vor Therapiebeginn kann der Verlauf für die Patienten risikofreier gestaltet werden. Bei entsprechender Veranlagung wird die Dosis der Chemotherapie angepasst oder ein anderes Medikament ausgewählt. Das Verfahren wird seit kurzem routinemäßig in der Strahlenklinik, in der Inneren Klinik (Tumorforschung) und in der Klinik für Frauenheilkunde des Universitätsklinikums Essen und im St. Josef Krankenhaus Werden der Universitätsmedizin Essen durchgeführt.  Die Untersuchungen können auch von externen Praxen und Kliniken beauftragt werden.

Das Bundesamt für Arzneimittelsicherheit (BfArm) hat zudem vor kurzem veranlasst, dass alle Patienten vor Behandlungsbeginn auf einen möglichen Enzymmangel untersucht werden sollen.