Die entschiedenen Sachverhalte betreffen Lebendnierenspenden aus einem fast zehn Jahre zurückliegendem Zeitraum. Zwischenzeitlich hat sich die Aufklärungspraxis der Risiken der Lebendspende für die Organspender aufgrund neuerer medizinischer Erkenntnisse insgesamt verändert. Auch das Universitätsklinikum Essen der Universitätsmedizin Essen hat unabhängig von den nunmehr entschiedenen Fällen bereits in der Vergangenheit die Aufklärungspraxis entsprechend angepasst, indem neben der Hinzuziehung eines unabhängigen, nicht in die Behandlung involvierten, Arztes die Spender in Hinblick auf bestimmte Grunderkrankungen über die Folgen der Spende für ihre zukünftige Lebensführung intensiv informiert werden, insbesondere auch hinsichtlich möglicher Leistungseinschränkungen im weiteren Berufsleben.
Letztlich handelt es sich bei der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes trotz der grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung um eine abgeschlossene Einzelfallbetrachtung.
Thorsten Schabelon
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