16.06.2017
Lebertransplantationsprogramm am UK Essen

Stellungnahme zu Beanstandungen der Prüfungs- und Überwachungskommission

 

Essen, 16.06.2017 – Das Universitätsklinikum Essen (UK-Essen) hat am heutigen Vormittag Kenntnis davon erlangt, dass Informationen über eine Prüfung des hiesigen Lebertransplantationsprogramms öffentlich geworden sind, obwohl dem UK Essen bislang lediglich ein vorläufiger Bericht vorliegt, zu dem seitens der Klinik umfassend Stellung genommen wurde.

 

Eine sog. Prüfungs- und Überwachungskommission, die im Auftrag von Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft zur Kontrolle der Einhaltung des Transplantationsgesetzes sowie von der Bundesärztekammer hierzu erlassener Richtlinien regelmäßige Überprüfungen aller deutschen Transplantationszentren durchführt, meint in diesem vorläufigen Bericht über die Prüfung des hiesigen Lebertransplantationsprogramms für die Jahre 2012 bis 2015 schwerwiegende Rechtsverstöße festgestellt zu haben; die Kommission meint, hier im Haus sei willentlich und systematisch gegen geltendes Recht verstoßen worden. Dem widerspricht das Universitätsklinikum Essen – auch vor Kenntnisnahme von einem zu erwartenden endgültigen Bericht – in aller Entschiedenheit.

 

Der vorläufige Kommissionsbericht begegnet in doppelter Hinsicht durchgreifenden Bedenken. Zunächst beruht er in weiten Teilen auf unzutreffenden medizinischen Annahmen. Nachweisbar sind - von Personen ohne jede spezifische Fachkompetenz - in zahlreichen Fällen falsche Angaben über die Größe von Tumoren den Beanstandungen zugrunde gelegt worden. Entsprechendes gilt für die Rügen hinsichtlich der Alkoholabhängigkeit von Organempfängern. Darüber hinaus erweist sich der Bericht wegen gravierender Rechtsverstöße als untaugliche Grundlage für weitere Verfahren. Er ist verfasst von einer irregulären Kontrollinstanz, missachtet in der Art seiner Entstehung elementare rechtsstaatliche Anforderungen und beruht auf gesetzes- bzw. verfassungswidrigen Maßstabsnormen.

 

Selbst wenn man die einschlägigen Richtlinien der Bundesärztekammer als verbindliche Vorgaben akzeptiert, ist festzuhalten: Zwar hat die Essener Praxis bis zum Mai 2016 die entsprechenden Dokumentationspflichten nicht hinreichend beachtet. Doch war sie ausgerichtet an dem zentralen Anliegen der Regelung zur sog. Rettungsallokation, soweit medizinisch vertretbar, möglichst jedes grenzwertige Organ möglichst effektiv zu verwenden. In keinem Fall hat die sog. Prüfungs- und Überwachungskommission nachweisen können, dass der jeweilige Empfänger ein Organ zu Unrecht bekommen hätte.

 

Die von der sog. Prüfungs- und Überwachungskommission in ihrem vorläufigen Bericht festgestellten Dokumentationsmängel sind zwischenzeitlich in Gänze behoben. Damit hat das UK-Essen alles unternommen, um seinem exzellenten Ruf auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin gerecht zu werden.

 

Neben der Analyse und Abstellung der Dokumentationsmängel hat das UK-Essen schon im Vorfeld eines endgültigen Berichts eine dezidierte Aufarbeitung sämtlicher Vorhaltungen vorgenommen, die in eine Gegendarstellung mündeten, die vielfältige Mängel und Fehler in der Arbeit der Kommission und in deren vorläufigem Bericht aufzeigt. Diese Gegendarstellung ist der Kommission und deren Trägerorganisationen im Vorfeld zugegangen. Offensichtlich hat sich die Kommission hiermit bislang nicht oder allenfalls unzureichend auseinandergesetzt.

 

Die Transplantationsmedizin ist einer der weit überregional sichtbaren Schwerpunkte der Universitätsmedizin Essen, das Lebertransplantationsprogramm ist das größte seiner Art in Deutschland. Jahr um Jahr verhilft das national und international anerkannte Transplantationsteam um Prof. Dr. Paul, Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, schwerstkranken Menschen – vom Säugling bis zum Senior – zu einem lebenswerten Leben. Speziell auf dem Gebiet der Transplantation hochkritisch vorgeschädigter Lebern hat das UK-Essen in Deutschland und international eine herausragende Rolle. Die Funktionsraten der transplantierten Organe und die Überlebensraten der Organempfänger sind überdurchschnittlich gut.

 

Nach Bekanntwerden der Kritik durch die Kommission hat das UK Essen mit renommierter und neutraler Unterstützung von dritter Seite alle Lebertransplantationen ab Mai 2016, dem Zeitpunkt der ersten Überprüfung durch die sog. Prüfungs- und Überwachungskommission, bis in die jüngste Zeit untersuchen lassen. Beanstandungen waren nicht festzustellen; im Gegenteil konnten sich die so Beteiligten von einer rechtskonformen Anwendung einer modernsten und erfolgreichen Transplantationsmedizin vergewissern.

 

„Dem internationalen Stellenwert unseres Lebertransplantationsprogramms entsprechend nahmen wir die von der sog. Prüfungs- und Überwachungskommission geäußerte Kritik trotz aller Bedenken an ihrer Vorgehensweise sehr ernst und analysierten diese in jeder Hinsicht akribisch“, so der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des UK-Essen, Prof. Dr. Jochen A. Werner. „Die unter Einbeziehung nationaler und internationaler Transplantationsexperten sowie ausgewiesener Juristen vorgenommene Aufarbeitung belegt, dass die für den damaligen Untersuchungszeitraum angemahnten Dokumentationsmängel zwischenzeitlich abgestellt und die zudem erhobenen Vorwürfe weitgehend haltlos sind. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass fehlende gesetzliche Vorgaben dringend erstellt werden müssen, um die auf Spenderorgane wartenden Patienten ihrem Leiden entsprechend angemessen versorgen zu können, aber auch den mit der Vergabe von Organen Betrauten die unbedingt erforderliche Rechtssicherheit zu gewähren. Damit handelt es sich nicht um eine Problematik nur für die Essener Universitätsmedizin, sondern um bestehende Gesetzeslücken zur Lebertransplantation in Deutschland. Fest steht jedenfalls, dass am UK-Essen zu keiner Zeit willentlich und bewusst Rechtsverstöße stattgefunden haben. Im Gegenteil, am UK-Essen wird jede Lebertransplantation mit höchster ärztlicher und wissenschaftlicher Expertise durchgeführt. Herrn Prof. Paul und seinem Team sprechen wir unser vollstes Vertrauen aus.“

 

Für Dienstag, den 20. Juni 2017, ist um 11:00 Uhr eine Pressekonferenz im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes (1. OG) des Universitätsklinikums Essen, Hufelandstraße 55, 45147 Essen, angesetzt.

 

Die im Auftrag des UK-Essen erstellte Gegendarstellung ist in anonymisierter Form über folgenden Link abrufbar:

 

 

Pressekontakt:

Burkhard Büscher

Stabsstelle Marketing und Kommunikation

Tel.: 0201/723-2115