30.10.2020
UME: Besuchsverbot ab 2. November

Bereits seit der ersten Corona-Welle sind die Besuchsregelungen in den Krankenhäusern stark eingeschränkt. Die Corona-Arbeitsgemeinschaft (CoKoK) des Krankenhausverbandes Essen hat angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens die Situation neu bewertet und entschieden, ab Montag, 2. November 2020, ein generelles Besuchsverbot an allen Essener Krankenhäusern einzurichten.

 

Das gilt auch für die Häuser der Universitätsmedizin Essen, also das Universitätsklinikum, das St. Josef Krankenhaus Werden und die Herzchirurgie Huttrop. An der Ruhrlandklinik der UME besteht bereits ein Besuchsverbot. Die Kliniken Essen-Mitte weichen von dem generellen Besuchsverbot ab und setzen individuelle strenge Besuchsregelungen um. Alle Infos finden sich auf den jeweiligen Websites der Krankenhäuser.

 

„Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, da in Anbetracht der steigenden Infektionszahlen äußerste Vorsicht geboten ist und die Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeitenden an erster Stelle steht“, begründen die beiden Vorsitzenden des Krankenhausverbandes Essen, Dr. rer. medic. Cornelia Sack (Geschäftsführerin St. Josef-Krankenhaus Werden) und Hubert Brams (Geschäftsführer Katholische Kliniken Ruhrhalbinsel), die gemeinsame Entscheidung der Essener Krankenhäuser. „Es ist uns bewusst, dass das Besuchsverbot gerade für Menschen mit längeren.

 

Krankenhausaufenthalten deutliche Einschränkungen bedeutet. In medizinisch begründeten Fällen, also beispielsweise bei palliativen und schwerkranken Patienten, in den Kinderkliniken, für Eltern in der Geburtshilfe, oder auch bei dementiell erkrankten Patienten werden wir wie bisher auch Ausnahmeregelungen in der jeweiligen Klinik vor Ort treffen.“

 

Kennzeichnend für die zweite Corona-Welle ist, dass es deutlich mehr Infizierte ohne Symptome gibt, bei denen sich auch erst im späteren Verlauf positive Testergebnisse zeigen. Im Bestreben, den Regelbetrieb aufrecht zu erhalten, gehen die Krankenhäuser daher mit äußerster Vorsicht vor und reduzieren Kontakte auf ein Minimum. Ein konsequentes Besuchsverbot muss sein, um die besonders gefährdeten Menschen in den Krankenhäusern zu schützen. Wichtig zu wissen für alle Patienten, die zu geplanten ambulanten oder stationären Eingriffen ins Krankenhaus kommen: Alle Patienten werden vorab auf COVID-19 getestet. Es werden ausschließlich Patienten aufgenommen, die symptomfrei sind und negativ getestet wurden. Auch zugelassene Besucher werden künftig im Einzelfall vorab auf COVID-19 getestet.

 

Seit Beginn der Corona-Pandemie setzen die Essener Kliniken die streng geregelten Corona-Schutzbestimmungen konsequent um. Eigens dafür wurde die Arbeitsgemeinschaft CoKoK ins Leben gerufen, die für COVID-19 Kooperation der Krankenhäuser steht und der Geschäftsführer, Ärzte und Hygieneexperten der Essener Kliniken angehören. Diese konferieren wöchentlich per Video-Chat zu den Corona-Schutzvorkehrungen mit dem Ziel, einheitlich Standards in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt der Stadt Essen umzusetzen. Darüber hinaus wurde eine Task Force eingesetzt, in der sich die Mediziner der Essener Krankenhäuser untereinander über Versorgungskapazitäten für  die Behandlung von COVID-19- und Elektiv-Patienten innerhalb der Stadt Essen abstimmen.