01.06.2020
Universitätsmedizin Essen ändert Besuchsregeln

 

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Besuche im Krankenhaus unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens auf Basis eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder gestattet sind. Deshalb lockert auch die Universitätsmedizin Essen ab Montag, 25. Mai, das bislang bestehende Besuchsverbot. Auf Basis eines umfassenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts sind Besuche wieder eingeschränkt möglich. Mit der Einhaltung der strengen Hygienevorgaben und dem umsichtigen Verhalten tragen Besucherinnen und Besuche dazu bei, ihre und die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

 

So muss u.a. jeder Besucher am Eingang einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Der Aufenthalt ist zeitlich auf eine Stunde begrenzt, es gilt eine Ausweispflicht. In der Klinik muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, der 1,5-Meter-Abstand ist unbedingt einzuhalten und die Händedesinfektion bleibt Pflicht. Auch aufs Händeschütteln oder auf Umarmungen muss weiterhin verzichtet werden.

 

Die Regelungen gelten für das Universitätsklinikum Essen, das St, Josef Krankenhaus Werden, die Herzchirurgie Huttrop sowie, ab. 2. Juni, in der Ruhrlandklinik.

Patienten-Besuche sind nach Rücksprache mit der Station indes auch weiterhin bei medizinisch und sozial begründeten Ausnahmen möglich.

Ausführliche Informationen gibt es auch unter www.ume.de.