13.05.2020
Vorerst keine Lockerung der Besucherregelung

„Die Universitätsmedizin Essen trägt eine besondere Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger“

Essen, 13.05.2020 – Die Universitätsmedizin Essen hält trotz der angekündigten Lockerung des Besuchsverbots durch die Landesregierung vom 6. Mai 2020 vorerst weiterhin an ihrer bisherigen Regelung fest.

„Wir wollen unsere Besucherregelung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht lockern“, sagt Thorsten Kaatze, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen. „Im gesamten Konzern werden wir dem Schutz vor dem Virus weiterhin höchste Priorität einräumen. Das bedeutet aktuell, alle erforderlichen Strukturen mit der zwingend nötigen Vorsicht, Umsicht und Gewissenhaftigkeit zu schaffen“, so Prof. Dr. Jochen A. Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen. Denn wie in allen Branchen gelten auch für die Lockerungen des Besuchsverbots in Kliniken strenge Vorgaben. So muss u.a. bei jedem Besucher bereits am Eingang ein kurzer Gesundheitscheck durchgeführt werden, Personen mit Erkältungssymptomen dürfen weiterhin nicht als Besucher in die Klinik. Der Aufenthalt ist zeitlich auf eine Stunde begrenzt und es gilt eine Ausweispflicht zur eventuell notwendigen Rekonstruktion der Kontakte. „Wir begrüßen diese Auflagen in weiten Teilen“, so Thorsten Kaatze, und wirbt besonders bei den Patienten, Angehörigen und Besuchern um Verständnis: „Die Auflagen werden zu Ihrem Schutz und dem unserer Mitarbeiter getroffen. Gleichzeitig geht es natürlich darum, dass Kliniken auch zukünftig auf alle Entwicklungen des Pandemieverlaufs vorbereitet bleiben. Die Universitätsmedizin Essen trägt hier eine besondere Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger.“

Patienten-Besuche sind nach Rücksprache mit der Station natürlich weiterhin bei medizinisch und sozial begründeten Ausnahmen möglich. Die strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen gelten auch zukünftig: In der Klinik muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, der 1,5-Meter-Abstand ist unbedingt einzuhalten und die Händedesinfektion bleibt Pflicht. Auch aufs Händeschütteln oder auf Umarmungen muss weiterhin verzichtet werden.