Familienpflegezeit


Pflegende Angehörige benötigen in der Phase, in der sie Familie, Pflege und Beruf vereinbaren müssen, vor allem zeitliche Flexibilität. Das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf eröffnet verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung. Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2015.


Familienpflegezeit/Flyer zum Ausdrucken

Pflegeunterstützungsgeld- Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige

  

Welche Möglichkeit habe ich, wenn eine Pflegesituation akut auftritt?

Bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen haben Sie die Möglichkeit bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerischer Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.

Seit dem 1. Januar 2015 ist für diese Zeit, begrenzt auf bis zu 10 Arbeitstage, eine Lohnersatzleistung- das Pflegeunterstützungsgeld- vorgesehen.

Nahe Angehörige sind: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Neuregelung aufgrund der Corona-Pandemie:

Die Neuregelung sieht eine Inanspruchnahme von bis zu 20 Tagen vor. Voraussetzung ist, dass eine pandemiebedingte akute Pflegesituation besteht, die bewältigt werden muss. So wird pflegenden Angehörigen mehr Zeit eingeräumt, um die Pflege zu Hause sicherzustellen oder neu zu organisieren, wenn zum Beispiel wegen der COVID-19-Pandemie Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Pflegedienste nicht mehr in dem gewohnten Umfang arbeiten.

Die Neuregelung sieht zudem einen vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld vor. Es wird dann bis zum 31. März 2022 auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen im Zuge der COVID-19-Pandemie nur selbst auffangen können. Bis zum 31. März 2022 sollen Beschäftigte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, das Pflegeunterstützungsgeld insgesamt für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch zu nehmen. Bereits genutzte Tage mit Pflegeunterstützungsgeld werden angerechnet.

Was ist Pflegezeit?

Mit der Pflegezeit können sich Beschäftigte bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.

Beschäftigte, die sich nach dem Pflegezeitgesetz für eine bis zu sechsmonatige teilweise oder vollständige Freistellung entscheiden und diese mit dem Arbeitgeber vereinbaren, haben seit dem 1.1.2015 einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt maximal die Hälfte des durch die Arbeitsreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA).

Familienpflegezeit- Zeit für Pflege und Beruf

Formulare und Checklisten

FamilienPflegezeitrechner

Was ist Familienpflegezeit?

Beschäftigte können sich bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Hierüber wird eine arbeitsvertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen. Für die Zeit der Freistellung haben sie einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, das dabei helfen soll, den Verdienstausfall abzufedern. Dieses Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt maximal die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab.

Wege zur Pflege

Formulare und Checklisten

Familienpflegezeitrechner

Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz können zeitlich nacheinander für die Dauer von maximal 24 Monaten für die Pflege desselben nahen Angehörigen beansprucht und arbeitsvertraglich vereinbart werden. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Was zählt zur häuslichen Krankenpflege?

Die Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds übernehmen Angehörige zunächst in der gewohnten häuslichen Umgebung. Je nach Dauer und Umfang der Pflege kann Unterstützung durch ambulante Pflegekräfte erforderlich werden. Verschiedene Variationen sind möglich:

  • Pflege durch die Angehörigen: Wenn ein Angehöriger oder eine nicht berufsmäßig tätige Pflegekraft den Patienten pflegt, erhält der Patient ein monatliches Pflegegeld je nach Pflegestufe.
  • Pflege durch ambulanten Pflegedienst: Wenn ein Pflegedienst den Patienten zu Hause versorgt, erhält der Patient die sogenannte Pflegesachleistung. Der Pflegedienst rechnet monatlich je nach Pflegestufe mit der Pflegekasse ab.
  • Kombination Angehörige und Pflegedienst: Pflegesachleistung und Pflegegeld können kombiniert werden. Das heißt, Pflegedienst und Angehörige pflegen und erhalten anteilig Leistungen der Pflegekasse.
  • Tages- und Nachtpflege: Tages- oder Nachtpflege meint, dass Pflegebedürftige nur zu einer Tageshälfte in einer stationären Einrichtung betreut und ansonsten ambulant zu Hause gepflegt werden.

Weiterführende Informationen:

Stadt Essen/Beratung und Hilfen im Pflegefall

Pflege Zuhause - Ratgeber 

Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MDK)

Gesetzliche Betreuungen/Betreuungswegweiser in Essen

Landesinitiative Demenz-Service NRW/Was tun?

 

Wo finde ich einen passenden ambulanten Pflegedienst?

Viele Städte bieten in der Regel Internetportale an, die bei der Suche nach wohnortnahen ambulanten Pflegediensten informieren und unterstützen.

Weiterführende Informationen:

Stadt Essen/Beratung und Hilfen im Pflegefall

Verbraucherzentrale NRW/Ambulante Pflege

Was versteht man unter Kurzzeitpflege?
  • Kurzzeitpflege: Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege in einer vollstationären Einrichtung, wenn weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist. Die Dauer beträgt maximal 4 Wochen im Kalenderjahr.
  • Verhinderungspflege: Verhinderungspflege wird von der Pflegeversicherung übernommen, wenn eine Ersatzpflege durch Pflegekräfte erforderlich wird, weil die eigentliche Pflegeperson verhindert ist.
  • Kurzzeitpflege für Kinder mit Behinderung: Mit der Pflegereform zum 1. Juli 2008 wurde ein Anspruch auf Kurzzeitpflege pflegebedürftiger Kinder mit Behinderung eingeführt. Kinder unter 18 Jahren können geeignete Einrichtungen, wie z. B. Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung nutzen.

Weiterführende Informationen:

Stadt Essen/Beratung und Hilfen im Pflegefall/Kurzzeitpflege

Bundesministerium für Gesundheit/Kurzzeitpflege

Verbraucherzentrale NRW/Kurzzeitpflege

Wie finde ich eine passende stationäre Pflegeeinrichtung?

Ist eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr möglich, wird eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erforderlich. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim und eventuelle Mehrkosten bei der Pflege muss der Pflegebedürftige selbst zahlen. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der Pflegestufe.

Weiterführende Informationen:

Stadt Essen/Beratung und Hilfen im Pflegefall/Stationäre Pflegeeinrichtungen

Bundesministerium für Gesundheit/Pflegegrade

Senior Place/Pflegeplatzvermittlung

Informationsportal zur Pflegeversicherung

 

Wo finde ich ein geeignetes Hospiz oder einen ambulanten Hospizdienst?

Sind die medizinischen Möglichkeiten zur Heilung einer Krankheit erschöpft und ist ein würdevolles Sterben im häuslichen Umfeld ausgeschlossen, bietet ein Hospiz Beistand und Unterstützung.

Auch Begleitung und Hilfe durch ambulante Hospizdienste in der gewohnten Lebensumgebung sind möglich.

Weiterführende Informationen:

Wegweiser Hospiz und Palliativmedizin

Deutsche Stiftung Patientenschutz