Berufstätig und Kind krank


Wenn das Kind erkrankt und Sie nicht wie geplant den beruflichen Verpflichtungen nachkommen können, gibt es einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Arbeitsbefreiung.

Was muss ich tun, wenn mein Kind erkrankt ist und die regelhafte Kinderbetreuung ausfällt?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben die Möglichkeit, zur Pflege des erkrankten Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden. In diesem Fall setzt die Gehaltszahlung aus und die Krankenkasse zahlt gemäß § 45 SGB V Krankengeld. Wichtig ist die frühzeitige Information des Vorgesetzten darüber, dass der Dienst nicht angetreten werden kann.


Weiterführende Informationen:
Thema Kindergesundheit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)

Kann ich mein Kind im Falle eines Krankenhausaufenthaltes begleiten?

Ist es medizinisch notwendig, dass das erkrankte Kind durch die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter begleitet wird, erstattet die Krankenkasse den Verdienstausfall teilweise oder sogar in voller Höhe.


 

Habe ich Anspruch auf Arbeitsbefreiung, wenn die Betreuungsperson meines Kindes erkrankt ist?

Bei Erkrankung der Betreuungsperson hat die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitsbefreiung von bis zu 4 Arbeitstagen im Kalenderjahr.