Eingliederung

Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sollen erkrankte Beschäftigte des UK Essen bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess unterstützt und begleitet werden. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz wird gemeinsam mit den Beschäftigten geplant, vorbereitet und durchgeführt. Das BEM richtet sich an alle Beschäftigten, die innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren.
Seitens des Arbeitsgebers ist dies ein Angebot zu dem er gesetzlich verpflichtet ist (§167 Abs. 2 SGB IX), die Teilnahme der Beschäftigten erfolgt auf freiwilliger Basis.

Ziele des BEM

  • Überwinden aktueller Arbeitsunfähigkeit
  • Vorbeugen erneuter Arbeitsunfähigkeit
  • Eingliederung entsprechend den Leistungsmöglichkeiten der Beschäftigten, bei Bedarf auch in einem anderen Arbeitsbereich
  • Erhalt und langfristige Sicherung des Arbeitsverhältnisses

Kontakt

Hufelandstraße 17
45147 Essen

Tel.: 0201 723 1417
Fax:  0201 723 5845
E-Mail: bem@uk-essen.de

Auf einen Blick

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Informationsflyer
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Schritte des BEM-Verfahren

1) Informationen

Die betroffenen Beschäftigten werden angeschrieben, über das Verfahren informiert und zu einem vertraulichen Gespräch mit dem BEM-Integrationsteam eingeladen.

2) Erstgespräch

Im Erstgespräch informiert das Integrationsteam über die Möglichkeiten des BEM-Verfahrens, sowie über den umfassenden Datenschutz.

Die Beschäftigten entscheiden über ihre Teilnahme am BEM-Verfahren.

3) Eingliederungsverfahren

Je nach Einzelfall wird im Folgenden geklärt, wie die Rückkehr in den Arbeitsprozess erfolgen kann. An den Gesprächen können mit Zustimmung der Beschäftigten weitere interne und externe Partner teilnehmen. Hierbei wird ein Maßnahmenplan erstellt, der im weiteren Verlauf von den Mitgliedern des BEM-Integrationsteams in der Umsetzung gesteuert wird.

4) Rückkehr in den Arbeitsprozess

Die Rückkehr an den Arbeitsplatz wird von den Mitgliedern des BEM-Integrationsteams begleitet.


Die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig und kann von den Beschäftigten abgelehnt werden. Auch ein Abbruch bzw. eine Wiederaufnahme nach Abbruch des BEM ist auf Wunsch des Beschäftigten jederzeit möglich.

Beratung und Unterstützung

Das BEM-Integrationsteam begleitet und unterstützt die Beschäftigten individuell.
Folgende Hilfsangebote und Leistungen können Themen der Beratung und Hilfestellung sein 

Beteiligte

Neben den Mitgliedern des BEM-Integrationsteams können mit Zustimmung und Beteiligung des Beschäftigten interne und externe Partner hinzugezogen werden.

Alle Beteiligten an der betrieblichen Eingliederung unterliegen der uneingeschränkten Schweigepflicht und können nur durch den betroffenen Beschäftigten davon entbunden werden!

Mitglieder des BEM-Integrationsteams

Ute van Suntum

Leitung Stabsstelle BEM

Annika Timpf

Mitarbeiterin BEM-Koordinationsstelle

Julia Jacek

Mitarbeiterin BEM-Koordinationsstelle

Sven Musolff

Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen / Personalrat