Ausbildungskonzept


Die Schule für Logopädie verfügt über eine schuleigene logopädische Ambulanz und gewährleistet damit eine enge Verbindung von Theorie und Praxis. Die theoretischen Inhalte des logopädischen Unterrichtes werden von den Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmern in eigenen Therapien mit Patienten umgesetzt und bei Mitschülern/-innen und Demonstrationstherapien der Lehrlogopädinnen und Lehrlogopäden beobachtet. Die Praxisanleitung erfolgt durch die unterrichtenden Lehrlogopädinnen und Lehrlogopäden. Bereits im ersten Ausbildungshalbjahr beginnt der Einsatz in der schulinternen Ambulanz sowie in den Fachkliniken der Neurologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie des Universitätsklinikums Essen. Während der Ausbildung finden im Bereich Kindersprache und Erwachsenensprache zwei externe logopädische Praktika und im ersten Halbjahr ein Kindergartenpraktikum statt. Alle 3 Jahre beginnt jeweils zum 01. September ein Kurs mit 12 Schülerinnen und Schülern.

 

Rechtliche Grundlage der Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Den rechtlichen Rahmen bilden das Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 07. Mai 1980 sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden vom 01. Oktober 1980 in ihrer jeweils gültigen Fassung.