Häufig gestellte Fragen


A

 

Wann ist Ausbildungsbeginn an der Schule für Pflegeberufe am UK Essen?

In jedem April, August und jedem Oktober beginnen jeweils zwei Kurse mit der Ausbildung.

 

Wie hoch sind die Ausbildungszahlen?

Drei mal pro Jahr (siehe auch Ausbildungsbeginn) nehmen jeweils 50 Auszubildende die Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann auf, davon jeweils ca. 15 Auszubildende mit dem Vertiefungsschwerpunkt Pädiatrie. Siehe auch Kurszusammensetzung.

 

Welche Arbeitsmaterialien brauche ich für die Ausbildung?

Siehe Bücher.

 

B

 

Welche Bücher oder andere Arbeitsmaterialien brauche ich für die Ausbildung?

Direkt zu Beginn der Ausbildung wird Ihnen ein IPad zur Verfügung gestellt. Mit diesem erhalten Sie einen Onlinezugang für ein medizinisch-pflegerisches Fortbildungsportal, worüber Sie auf zurzeit ca. 80 Pflege- und Medizinbücher in elektronischer Version als Volltext zugreifen können.

 

Was muss ich zur Berufskleidung wissen?

Im praktischen Einsatz wird eine spezielle Dienstkleidung getragen. Sie bekommen von Beginn der Ausbildung an die für den Pflegedienst vorgeschriebene Dienstkleidung des UK Essen kostenlos gestellt. Dabei erfolgt die Versorgung über einen Dienstkleidungspool, so wird auch Wechsel, Reinigung usw. gesichert. Ihre Dienstschuhe werden nicht gestellt. Wir informieren Sie hierzu frühzeitig.

 

C

 

Welche Dienstzeiten gelten in den praktischen Einsatzphasen?

Am UK Essen und bei den Kooperationspartnern gibt es verschiedene Dienstzeitenmodelle. Üblicherweise beginnen die Frühdienste zwischen 6:00 bis 7:00 und die Spätdienste zwischen 13:00 und 14:00. Zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres müssen Sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben einige Nachtdienste (max. 120 Std.) ableisten.

 

Was muss ich zur Dienstkleidung wissen?

Siehe oben, Stichpunkt Berufskleidung.

 

E

 

Welche praktischen Einsatzbereiche gehören zu meiner Ausbildung? Kann ich mir etwas selbst aussuchen?

Ihre praktischen Einsatzstationen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben von uns als ausbildende Schule festgelegt. Sie werden frühzeitig über Ihren praktischen Ausbildungsverlauf informiert.

 

F  G H  I J K

 

Was passiert, wenn ich krank bin und nicht an der Ausbildung teilnehmen kann?

Im Krankheitsfall gelten die üblichen gesetzlichen Vorgaben für Arbeitnehmer, d. h. man muss sich rechtzeitig vor Dienstantritt telefonisch krankmelden und ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vorweisen. Für den Fall längerer oder häufiger Krankheit während der Ausbildung gibt es gesetzlich festgelegte Zeitspannen, die nicht überschritten werden dürfen.

  

Wer entscheidet über die Kurszusammensetzung?

Die ca. 50 Kursteilnehmer, die im April, August oder Oktober jeweils mit ihrer Ausbildung beginnen, werden in zwei Kurse aufgeteilt. Dabei entscheiden die beiden Kursleiter (Lehrer aus dem Schulkollegium der Pflegeschule) der parallel beginnenden Kurse über die Kurszusammensetzung. Am ersten Ausbildungstag erfahren Sie, welchem Kurs Sie zugeteilt sind.

  

Welche Klausuren oder andere Prüfungen erwarten mich?

Im Verlauf der gesamten drei Ausbildungsjahre werden verschiedene Lernerfolgskontrollen (LEK) durchgeführt. Im ersten Unterrichtsblock erhalten Sie eine Übersicht über die zeitliche und inhaltliche Verteilung der LEK. Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung im mündlichen und schriftlichen Bereich sowie eine praktische Prüfung an, die der praktischen Examensprüfung zum Ende Ihrer Ausbildung sehr ähnelt. Ihre Ausbildung endet mit einer mündlichen, schriftlichen und praktischen Examensprüfung.

  

L  M  N  O P

 

Was muss ich zur Probezeit in der Ausbildung wissen?

Die Probezeit umfasst sechs Monate. Grundlagen für unsere Entscheidungen zum Bestehen der Probezeit sind Ihre theoretischen Leistungen, Ihr allgemeines Verhalten und Ihr Engagement für Ihre Ausbildung und natürlich die Beurteilung Ihres ersten Stationseinsatzes. Die Probezeit ist aber auch dazu da, dass Sie selber Ihre Entscheidung zum Berufswunsch auf der Grundlage erster konkreter Erfahrungen überprüfen können.

  

Welche Prüfungen erwarten mich?

Siehe oben, Stichpunkt Klausuren.

 

Q  R  S  T

 

Wie plane ich meinen Urlaub? Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

Wir informieren Sie zu Ausbildungsbeginn darüber, in welchen praktischen Ausbildungsphasen und unter welchen Voraussetzungen Sie Urlaub nehmen können. Sie erhalten eine Übersicht über Ihren Kursverlauf, in der die geplanten Theoriezeiten und die für Ihre Ausbildung vorgesehenen praktischen Einsätze ausgewiesen sind. Anhand der Übersicht können Sie Ihren Urlaub (im ersten Ausbildungsjahr 30 Tage, danach 31 Tage) planen.

  

Welche Unterrichtszeiten gibt es in den theoretischen Unterrichtsblöcken?

Unterricht erfolgt von montags bis freitags, es gelten folgende Unterrichtszeiten:  

   08:15 - 09:45 Uhr  

   10:15 - 11:45 Uhr  

   12:00 - 13:30 Uhr  

   14:15 - 15:45 Uhr

  

V

 

Muss ich jetzt immer am Wochenende arbeiten?

Während der theoretischen Unterrichtsblöcke innerhalb der Ausbildung erfolgt der Unterricht montags bis freitags, am Wochenende haben Sie dann also immer frei. Innerhalb der praktischen Einsätze haben Sie auch an Wochenenden Dienst, üblicherweise hat man im Wechsel an einem Wochenende Dienst und am nächsten Wochenende frei.

  

X Y Z