Arbeitsbereiche


Staatlich anerkannte Diätassistentinnen und Diätassistenten können sowohl im Angestelltenverhältnis als auch im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit

  • in Kliniken (stationäre Ernährungsberatung, Gastronomie)
  • in Rehabilitationseinrichtungen
  • in Arztpraxen
  • bei Krankenkassen
  • als Referentin oder Referent in Bildungseinrichtungen, Kindertagestätten, Pflegeeinrichtungen, Ernährungsinstituten etc.
  • als Beratungstrainerin oder Beratungstrainer in Fitnesseinrichtungen
  • in Diät- und Ernährungsberatungspraxen

aktiv sein.

Überwiegend sind Diätassistentinnen und Diätassistenten in den gastronomischen Bereichen von Krankenhäusern tätig.