Theoretische Ausbildung


Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 3.050 Stunden und erfolgt in den Unterrichten im Klassenraum und in der Lehrküche der Schule. Gemäß den Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien des Gesetzes über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG vom 8. März 1994) werden insgesamt mindestens 3.050 Stunden zu aufgeführten Fächern unterrichtet.

  

Theoretischer Unterricht im Klassenraum zu den Fächern                     

  • Diätetik
  • Diät- und Ernährungsberatung
  • Einführung in die Ernährungspsychologie und -soziologie
  • Anatomie            
  • Physiologie
  • Allgemeine Krankheitslehre
  • Spezielle Krankheitslehre und Ernährungsmedizin
  • Ernährungslehre
  • Lebensmittelkunde und -konservierung
  • Ernährungswirtschaft
  • Biochemie der Ernährung
  • Organisation des Küchenbetriebes
  • Hygiene und Toxikologie
  • Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
  • EDV, Dokumentation, Statistik
  • Erste Hilfe
  • Fachenglisch

 

Praktischer Unterricht in der Lehrküche

In der Lehrküche findet der Transfer der zuvor im Klassenraum vermittelten Unterrichtsinhalte statt. Zu Beginn der Unterrichte in der Lehrküche werden die jeweiligen Themen wiederholt und um praxisrelevante Inhalte ergänzt.

 

Anschließend erfolgt die praktische Entwicklung der notwendigen Fertigkeiten bezogen auf die Fächer   

 

  • Diätetik
  • Koch- und Küchentechnik
  • Hygiene und Toxikologie
  • Organisation des Küchenbetriebes
  • Lebensmittelkunde und Lebensmittelkonservierung

 

Die Unterrichte in der Lehrküche finden in Teilgruppen statt, sodass eine enge Begleitung durch die Lehrkräfte ermöglicht wird.

 

Es werden leckere Gerichte nach den Regeln einer gesunden und vollwertigen Ernährung zubereitet. Darüber hinaus wird das Zubereiten üblicher Vollkost-Gerichte sowie ernährungstherapeutischer Kostformen erlernt.

 

Die zu vermittelnden Unterrichtsinhalte werden entsprechend der Lehrpläne in abwechslungsreicher und dem Ausbildungsstand angepasster Weise vermittelt. Die zu unterrichtende Stundenanzahl der einzelnen Fächer richtet sich nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (siehe Ausbildung).