Die gesetzliche Grundlage der Gleichstellungsbeauftragten ist das Landesgleichstellungsgesetz NRW. Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat eine Unterstützungs-, Mitwirkungs- und Kontrollfunktion und ist frühzeitig an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt beratend an allen Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen teil.
Gleichstellungsbeauftragte Universitätsklinikum Essen
n.N.
Kontakt: Telefon 0201 723 4177 oder gleichstellungsbuero@uk-essen.de
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Universitätsklinkum
Louisa Stratmann
Kontakt: Telefon 0201 723 1317 oder louisa.stratmann@uk-essen.de
Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Duisburg-Essen