Haushaltshilfe

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel eine Haushaltshilfe, wenn die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist

  • aufgrund einer Krankenhausbehandlung oder bestimmter anderer Leistungen, wie   ambulanter und stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen oder  
  • aufgrund häuslicher Krankenpflege.

Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und keine andere Person, die im Haushalt lebt diesen weiterführen kann.

 

Eine Ausnahme hiervon bilden Kinder, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind. In diesen Fällen gilt die Altersgrenze nicht.