Ausbildung:
Auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes und der damit erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erlangen die Schülerinnen und Schüler den qualifizierten Berufsabschluss als
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Die Ausbildung ist als integrierte Ausbildung gestaltet, d.h. von mind. 2100 Stunden theoretisch/praktischem Unterricht sind zwei Drittel gemeinsame Inhalte und ein Drittel für beide Berufsgruppen differenziert.
Der Unterricht findet im Wesentlichen im Blocksystem statt.
Jeder Lehrgang wird von einer Lehrerin/einem Lehrer für Pflegeberufe geleitet.
Die praktische Ausbildung von ca. 2500 Stunden wird auf den Stationen der verschiedenen Fachabteilungen des Universitätsklinikums und darüber hinaus in verschiedenen außerklinischen Bereichen (z.B. Sozialstationen u.a.) durchgeführt.
Auszubildende der Kinderkrankenpflege werden ebenso in der Pflege Erwachsener eingesetzt wie Auszubildende der Krankenpflege in Bereichen der Pflege kranker Kinder.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Inhalten und Voraussetzungen der Ausbildung.
Zudem bietet die Schule für Pflegeberufe auch die Möglichkeit, eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz zu absolvieren.